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VGH Bayern, 23.12.2011 - 15 CS 11.2232 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Carport an der Grundstücksgrenze; Abweichung von Abstandsflächen; Vorwegnahme der Hauptsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 14.10.2010 - 15 ZB 10.1584
Erdrückende Wirkung (abgelehnt); Berücksichtigung von Nachbarinteressen im Rahmen …
Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2011 - 15 CS 11.2232
Vielmehr kommt es auf eine Gesamtschau des Einzelfalls unter Einschluss des Zuschnitts und der Lage des Grundstücks der Antragsteller an (vgl. BayVGH vom 14.10.2010 Az. 15 ZB 10.1584). - VGH Bayern, 23.10.2006 - 15 CE 06.2064
Vivento Deutsche Telekom AG, Vorläufiger Rechtsschutz, Befristete Umsetzung, …
Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2011 - 15 CS 11.2232
Soweit die Antragsteller schließlich erstmals im Beschwerdeverfahren begehren, die Antragsgegnerin zu verpflichten, die sofortige Beseitigung der vom Beigeladenen nunmehr an der Grundstücksgrenze zum Grundstück der Antragsteller errichteten Garage anzuordnen, mag eine solche Antragsänderung im Grundsatz auch im Rahmen einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entsprechend § 91 VwGO zulässig sein (vgl. BayVGH vom 23.10.2006 Az. 15 CE 06.2064). - VGH Bayern, 15.09.2008 - 15 CS 08.2123
Eigenart der näheren Umgebung (faktisches Mischgebiet); erdrückende Wirkung …
Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2011 - 15 CS 11.2232
Die von der bestimmungsgemäßen Nutzung von planungsrechtlich nach § 12 Abs. 2 BauNVO zulässigen Garagen und Spielplätzen ausgehenden Störungen und Belästigungen der Nachbarn sind - wie der Senat wiederholt entschieden hat - regelmäßig hinzunehmen (vgl. etwa Beschluss vom 15.9.2008 Az. 15 CS 08.2123). - VG Augsburg, 30.08.2011 - Au 5 S 11.1015
Carport an der Grundstücksgrenze; Abstandsfläche; Abweichung; kein Anspruch auf …
Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2011 - 15 CS 11.2232
Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 30. August 2011 in den Verfahren Au 5 S 11.1015 und Au 5 E 11.1016 wird aufgehoben.
- VGH Bayern, 21.07.2016 - 15 CE 16.1279
Abgelehnter Antrag einer Gemeinde auf Zurückstellung eines Baugesuchs …
Einem vorläufigen Rechtsschutz über § 123 VwGO mit dem (von § 15 Abs. 1 BauGB unabhängigen) Ziel, dem Antragsgegner wegen bauplanungsrechtlicher Unzulässigkeit des Vorhabens und wegen des versagten gemeindlichen Einvernehmens vorläufig aufzugeben, die Erteilung der Baugenehmigung (vorläufig) zu unterlassen, fehlte das besondere/qualifizierte Rechtsschutzinteresse für die Inanspruchnahme gerade eines vorbeugenden Rechtsschutzes, da nicht ersichtlich ist, dass mit dem von der VwGO als Regelfall bereit gestellten nachträglichen Rechtsschutzes der Rechtsschutz der Antragstellerin am Maßstab von Art. 19 Abs. 4 GG ineffektiv wäre bzw. vereitelt oder unangemessen verkürzt werden würde (vgl. BayVGH, B. v. 23.12.2011 - 15 CS 11.2232 - juris Rn. 20;… B. v. 3.3.2016 - 11 CE 16.219 - juris Rn. 15, 16;… VG Gera, B. v. 16.12.2015 - 4 E 1073/15 Ge - juris Rn. 19;… zum Ganzen auch Seidel, Öffentlichrechtlicher und privatrechtlicher Nachbarschutz, NJW-Schriftenreihe Bd. 13, 2000, Rn. 718 ff.). - VGH Bayern, 29.02.2012 - 9 B 09.2502
Nachbarklage; planungsrechtlicher Begriff des Doppelhauses; grenzständiges …
Schon aus dem Zusatz "unabhängig davon" folgt, dass die Bauaufsichtsbehörde hier nur ergänzende Erwägungen angestellt hat, die einen Grenzanbau im Wege einer Abweichung rechtfertigen könnten (vgl. hierzu etwa BayVGH vom 23.12.2011 Az. 15 CS 11.2232 ). - VG Berlin, 05.11.2021 - 3 L 438.21
Einstweiliger Rechtschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz
Das ist der Fall, wenn der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes - mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre, insbesondere wenn andernfalls die Schaffung vollendeter Tatsachen oder ein auf andere zumutbare Weise nicht zu verhindernder und nicht wieder gutzumachender Schaden für den Antragsteller drohen würde und der nachträgliche Rechtsschutz gemessen an Artikel 19 Abs. 4 GG ineffektiv, vereitelt oder unangemessen verkürzt wäre (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Dezember 2011 - VGH 15 CS 11.2232 -, juris Rn. 20;… BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, juris Rn. 26 [zu vorbeugenden Klagen];… Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl., § 123 Rn. 22;… Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 123 Rn. 71).
- VG Halle, 22.06.2020 - 8 B 85/20 Ein solches besonderes Rechtsschutzbedürfnis wäre etwa dann gegeben, wenn andernfalls die Schaffung vollendeter Tatsachen oder ein auf andere zumutbare Weise nicht zu verhindernder und nicht wieder gutzumachender Schaden für den Antragsteller drohen würde und der bereitgestellte nachträgliche Rechtsschutz gemessen am Maßstab von Artikel 19 Abs. 4 GG ineffektiv wäre bzw. vereitelt oder unangemessen verkürzt würde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Dezember 2011 - VGH 15 CS 11.2232 -, juris Rn. 20).
- VG Berlin, 13.05.2022 - 3 K 567.20 Das folgt aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung, der der Gerichtsbarkeit nur die Kontrolle der Verwaltungstätigkeit aufträgt, ihr aber grundsätzlich nicht gestattet, bereits im Vorhinein gebietend oder verbietend in den Bereich der Verwaltung einzugreifen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Dezember 2011 - VGH 15 CS 11.2232 -, juris Rn. 20;… BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - BVerwG 3 C 35.07 -, juris Rn. 26).
- VG Berlin, 01.03.2022 - 3 L 25.22 Ein solches besteht nur dann, wenn der Verweis auf nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes - mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Dezember 2011 - VGH 15 CS 11.2232 -, juris Rn. 20; BVerwG…, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, juris Rn. 26 [zu vorbeugenden Klagen];… Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl., 2021, § 123 Rn. 22;… Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 123 Rn. 71).
- VG Berlin, 29.04.2020 - 3 L 164.20
Eilverfahren eines gehörlosen Schülers auf Zulassung der Übersetzung von …
Ein solches besonderes Rechtsschutzbedürfnis wäre etwa dann gegeben, wenn andernfalls die Schaffung vollendeter Tatsachen oder ein auf andere zumutbare Weise nicht zu verhindernder und nicht wieder gutzumachender Schaden für den Antragsteller drohen würde und der bereitgestellte nachträgliche Rechtsschutz gemessen am Maßstab von Artikel 19 Abs. 4 GG ineffektiv wäre bzw. vereitelt oder unangemessen verkürzt würde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Dezember 2011 - VGH 15 CS 11.2232 -, juris Rn. 20).